Vertrag über die Nutzung der CAD-Daten

Vorbemerkung

Zweck dieses Vertrages ist es, dem Vertragspartner beschränkte Nutzungsrechte an den CAD-Daten zur Unterstützung des Verkaufsprozesses einzuräumen.

1. Gegenstand

Die Firma Pickhardt & Gerlach GmbH & Co KG als alleiniger Inhaber der uneingeschränkten Rechte, räumt dem Vertragspartner zur Unterstützung des Verkaufsprozesses die Nutzungsrechte an den CAD-Daten ein.

2. Verwendung der CAD-Daten

Die Verwendung der CAD-Daten ist ausschließlich auf die Erstellung eigener 3D Zeichnungen zu Planungs- und Vertriebszwecken beschränkt. Eine Weitergabe oder Verkauf an Dritte ist nicht erlaubt. Der Vertragspartner darf keine Duplikate herstellen oder die Daten im Internet und anderswo veröffentlichen. Insbesondere die Nutzung der Daten zur Herstellung der Komponenten durch den Vertragspartner ist vertraglich ausgeschlossen.

3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Der Vertragspartner wird darauf achten, dass die CAD-Daten nur Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die sie zur Erledigung interner Planungs- und Vertriebsprozesse benötigen.

Der Rechteinhaber versichert, dass er über die Nutzungsrechte an den CAD-Daten frei verfügen darf, dass sie frei von Rechten Dritter sind und dass er während der Dauer des Vertrages keine dem Vertrag zuwiderlaufenden Verfügungen treffen wird.

4. Dauer des Vertrags und Kündigung

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende durch einen der Vertragspartner gekündigt werden.

Im Fall der Kündigung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Vertragspartners an den CAD-Daten. Der Vertragspartner ist zudem aufgefordert, elektronisch gespeicherte CAD-Daten aus allen Medien zu löschen.

5. Schadensersatz

Für die unerlaubte oder vertragswidrige Nutzung von CAD-Daten des Rechteinhabers stimmt der Vertragspartner einem Mindestschadensersatz von 5.000,00€ (fünftausend Euro) zu. Das Recht auf Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

6. Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; gleiches gilt für den Verzicht auf diese Formerfordernis. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die ungültigen Bestimmungen sind dann in der Weise neu zu formulieren, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.